Energie-Tipp Mini-Solaranlagen: Nur ein Balkon-Kraftwerk mit gutem Ergebnis

Der Neigungswinkel der Solarflächen ist ein wichtiges Kriterium für die Effizienz des Kraftwerks zur Stromgewinnung.
Der Neigungswinkel der Solarflächen ist ein wichtiges Kriterium für die Effizienz des Kraftwerks zur Stromgewinnung.

Mit dem am Freitag vom Bundestag und vom Bundesrat verabschiedeten Solarpaket I will die Bundesregierung auch den Betrieb von Balkon-Solaranlagen deutlich vereinfachen. In manchen Orten gibt es obendrein eine lokale Förderung.

Im Praxischeck der Stiftung Warentest allerdings haben nicht alle dieser Minikraftwerke zufriedenstellend abgeschnitten. An die Steckdose anschließen – und schon erzeugt man Strom und spart Geld: Balkon-Solaranlagen machen das möglich, unter Umständen sind sie auch eine Option für Mieterinnen und Mieter.

Schwächen im Halbschatten

Dass im Schatten jedoch viele dieser mittlerweile längst auch von Lebensmittel-Discountern angebotenen Anlagen schwächeln, zeigt eine aktuelle Untersuchung der Stiftung Warentest („test“ Ausgabe 5/24).

Acht Balkon-Kraftwerke, jeweils bestehend aus zwei Photovoltaik-Modulen und einem Wechselrichter, haben die Warentester im auf 600 Watt gedrosselten Betrieb geprüft. In praller Sonne schöpfen demnach alle getesteten Anlagen reichlich Strom.

Liegen sie zur Hälfte im Dunkeln, ist es damit allerdings vorbei. Dann erzeugen alle Anlagen im Test gar keinen Strom mehr. Zu einem Viertel abgedeckt, erbrachte selbst die an der Spitze liegende Anlage gerade mal noch etwas mehr als die Hälfte ihrer Maximal-Leistung.

Neigungswinkel ganz wichtig

Ein weiterer Kritikpunkt der professionellen Tester: An der Balkonbrüstung zwingt die Halterung von einer der geprüften Anlagen die dazugehörigen Panels in die Senkrechte. Das verschenkt Potenzial und mindert den Stromertrag, führen die Tester in ihrer Dokumentation aus.

Schließlich fangen die Panels das meiste Licht mit einer 30- bis 40-Grad-Neigung zur Waagerechten ein. Die Neigungswinkel, die die übrigen Anlage-Halterungen im Test am Balkon zulassen, liegen zwischen maximal 15 Grad und 35 Grad.

Auch in puncto Stabilität sahen die Tester nicht nur Licht. Zwar erwiesen sich alle geprüften Anlagen als wasserdicht und hagelsicher.

Liegt Schnee auf ihnen und stürmt es dazu, können manche Panels aber brechen. Bei zwei Testkandidaten war das bei einer Druckbelastung von 5400 Pascal (rund 540 Kilogramm pro Quadratmeter) der Fall, das PV-Panel eines anderen Anbieters brach schon bei 2400 Pascal (rund 240 Kilogramm pro Quadratmeter).

Weiterer Knackpunkt: die elektromagnetische Verträglichkeit der Wechselrichter, die mit den Anlagen verkauft werden. Wechselrichter verwandeln den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom, mit dem die Elektrogeräte im Haushalt arbeiten. Die Wechselrichter sind nötig, können aber Geräte und Funkverbindungen elektromagnetisch stören und das Internet daheim zum Ruckeln bringen oder Funknetze von Polizei und Rettungskräften beeinträchtigen.

Einige Wechselrichter stören

Besonders störend: ein Wechselrichter, der mit drei der Anlagen im Test verkauft wurde – und dem „test“-Bericht zufolge von der Bundesnetzagentur vorläufig zur Überprüfung vom Markt genommen wurde. Ein Umtauschrecht ist damit den Angaben zufolge aber nicht verbunden.

Immerhin: Wechselrichter sind nicht fest mit der Anlage verbaut. Man kann sie also austauschen, wenn auch nicht ohne Kosten, so die Tester. Sie verteilen für die betroffenen Anlagen dreimal die Note „mangelhaft“ in der Gesamtwertung. Alles in allem schneidet am Ende nur eine Balkon-Solaranlage „gut“ ab. Es ist zugleich die günstigste im Test: EPP Solar Balkon-Kraftwerk 830W. Sie ist den Angaben zufolge indes ein Auslaufmodell. Drei Balkon-Kraftwerke bekommen ein „befriedigendes“ Urteil, eine der Anlagen ist „ausreichend“.

Tipp: Wer sich fragt, wie viel Strom und Geld sich mit einem Stecker-Solargerät am Balkon, an der Hauswand oder auf dem Dach einsparen lässt, kann das mit dem „Stecker-Solar-Simulator“ der Berliner Hochschule für Technik und Wirtschaft ausrechnen, der im Internet abrufbar ist (solar.htw-berlin.de/rechner/stecker-solar-simulator).

Laut Stiftung Warentest sind die Anschaffungskosten für eine Anlage – je nachdem, wie viel Strom erzeugt und verbraucht wird – nach aktuellem Stand nach fünf bis acht Jahren wieder eingefahren.

Letzte technische Regelungen noch in Arbeit

Das am Freitag verabschiedete Gesetz sieht vor, dass Balkon-Kraftwerke nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden müssen. Es muss nur das Registrieren in einer Datenbank der Bundesnetzagentur erfolgen. Zudem dürfen alte, nicht-digitale Stromzähler übergangsweise weiterverwendet werden. Sie drehen sich rückwärts, wenn Strom vom Balkon ins Netz eingespeist wird. Der Anschluss an normale Steckdosen soll offiziell erlaubt werden; das ist aber wie andere technische Fragen Teil einer Norm, die noch vom Verband VDE und der Kommission DKE überarbeitet wird.

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