Schönenberg-Kübelberg Nach Brand: Staatsanwaltschaft klagt 52-Jährigen an

Fast 50 Feuerwehrleute kämpften am frühen Morgen des 21. November gegen die Flammen.
Fast 50 Feuerwehrleute kämpften am frühen Morgen des 21. November gegen die Flammen.

Nachdem es im Herbst zu einem schweren Brand im Schönenberg-Kübelberger Ortsteil Sand gekommen war, hat die Staatsanwaltschaft Zweibrücken nun Anklagen wegen schwerer Brandstiftung gegen einen 52-Jährigen erhoben. Dem Mann wird vorgeworfen, am 21. November vergangenen Jahres gegen 5 Uhr in der Dachgeschosswohnung eines Wohnhauses zunächst Benzin vergossen und dieses dann angezündet zu haben. Das Feuer griff auf das Wohngebäude über, es kam zum Vollbrand des Dachgeschosses.

„Motiv für die Tat war vermutlich Enttäuschung und Wut über die gescheiterte Beziehung zur 49-jährigen Eigentümerin des Hauses“, informiert die Staatsanwaltschaft. Der Angeschuldigte habe gewusst, dass zum Tatzeitpunkt in dem Anwesen die Eltern der ehemaligen Lebensgefährtin sowie deren drei Kinder und eine Freundin schliefen. Die 16-jährige Tochter bemerkte den Brand und konnte die anderen warnen. Alle konnten unverletzt das Gebäude verlassen.

Ein Zeuge habe beim Versuch, das Feuer zu löschen, eine Brandverletzung erlitten, vermutlich durch einen heißen, herabfallenden Gegenstand. Der Angeschuldigte selbst habe die Dachgeschosswohnung über den Balkon verlassen und flüchtete. Später stellte er sich allerdings selbst der Polizei. Der Sachschaden beträgt laut Staatsanwaltschaft circa 250.000 Euro.

Der geständige Angeschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Das Amtsgericht Landstuhl hat nun über die Zulassung der Anklageschrift und die Haftfortdauer zu entscheiden.

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