Europa vor der Wahl Dank der EU billiger telefonieren und surfen

Vom Strand im EU-Ausland aus in Deutschland anrufen – das ist mittlerweile längst keine Kostenfalle mehr.
Vom Strand im EU-Ausland aus in Deutschland anrufen – das ist mittlerweile längst keine Kostenfalle mehr.

Die EU hat für eine Reihe von Vorgaben gesorgt, die Verbraucher deutlich entlasten und vor Willkür schützen – wie etwa die Roaming-Regeln.

Am 9. Juni sind Europawahlen. Die EU hat in den vergangenen Jahrzehnten auch bei der Technologie für Regeln gesorgt, die den Alltag direkt berühren.

Achtung, Cookies!
Datenschutz schreibt die EU groß – besonders im Internet. Seit Jahren setzen Websites, die mit Werbung Geld verdienen wollen, auf Cookies. Das sind kleine Datenpakete mit Informationen zum Surfverhalten der Nutzer, die beim Besuchen von Websites abgespeichert werden. Sie werden dann unter anderem für zielgerichtete Werbung verwendet. 2018 schritt die EU gegen die automatische Speicherung der Cookies ein.

Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten seitdem strenge Regeln. Internetunternehmen sind dazu verpflichtet, vor der Verwendung von Cookies die Zustimmung der Nutzer einzuholen.

Digitaler Radiergummi
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkte 2014 das „Recht auf Vergessenwerden“ im Internet. Damals entschieden die Luxemburger Richter, dass Suchmaschinenbetreiber auf Antrag Informationen aus ihren Suchergebnissen streichen müssen, wenn diese die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen verletzen.

Die DSGVO stärkte dieses Recht dann noch einmal und verankerte es explizit. Auch Firmen oder Behörden müssen seitdem Daten über Betroffene löschen, wenn diese das fordern und es keine berechtigten Gründe gibt, sie weiter zu speichern.

Keine Roaming-Gebühren
Die Zeiten, in denen Verbraucher mit saftigen Telefonrechnungen konfrontiert wurden, weil sie im EU-Ausland telefoniert oder Nachrichten geschrieben haben, gehören der Vergangenheit an. Roaming-Gebühren werden für die Nutzung ausländischer Mobilfunknetze erhoben. Für Mobilfunkgespräche innerhalb der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen wurden sie 2007 zunächst begrenzt und dann schrittweise gesenkt. Zum 15. Juni 2017 schaffte die EU sie vollständig ab. Wer aus dem Heimatland ins EU-Ausland telefoniert oder schreibt, profitiert laut EU-Recht zumindest von einer Deckelung: Telefonate aus Deutschland kosten egal ob vom Festnetz oder vom Handy maximal 19 Cent pro Minute, eine SMS kostet höchstens sechs Cent.

Ein Ladekabel für alle
Kabelsalat adé: Ab dem kommenden Jahr müssen die Ladeschnittstellen von neuen kabelgebundenen aufladbaren Smartphones und anderen technischen Geräten wie Tablets, E-Book-Readern oder Digitalkameras über einen einheitlichen Ladeanschluss aufgeladen werden können. Ab 2026 gilt das dann auch für Laptops. Das sieht eine EU-Richtlinie vor, die von Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss. Als neuer Standard gilt zunächst die Schnittstelle USB-C. Der US-Konzern Apple wehrte sich jedoch für seine iPhones lange dagegen. Im Herbst vergangenen Jahres aber begann der Konzern damit, seine neuen iPhones mit einem USB-C-Anschluss auszuliefern.

Internet-Plattformen zügeln
Brüssel hat außerdem eine Reihe von Gesetzen initiiert, um die Marktmacht der großen Digitalkonzerne und Plattformen zu begrenzen und Verbraucher zu schützen. Im Gesetz über digitale Dienste ist etwa geregelt, dass Plattformen Falschinformationen und illegale Inhalte schneller löschen müssen. Das Gesetz über digitale Märkte umfasst strenge Regeln für große Digitalkonzerne wie Alphabet, Meta und Amazon. Sie dürfen etwa im Ranking nicht mehr eigene Angebote bevorzugen und müssen Produkte der Konkurrenz leichter zugänglich machen.

Mehr zur Wahl

Was macht das Europaparlament eigentlich genau? Und was bedeutet es, dass nun erstmals junge Menschen ab 16 Jahren wählen dürfen. Alle Infos rund um die Europawahl finden Sie unter rheinpfalz.de/europawahl

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